Draufsicht Wald

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Allgemeines

1.1 Die vorliegenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich für vertragliche Beziehungen mit der Hans SCHNEIDER Elektronik GmbH (im Folgenden: SCHNEIDER) und für sämtliche Produkte und Leistungen der Firma SCHNEIDER mit ihren Kunden. Die AGB gelten nur, wenn der Kunde ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentliches Sondervermögen ist. Sie ersetzen die bisher geltenden allgemeinen Geschäftsbedingungen und gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen. Sofern nichts anderes vereinbart wird, gelten die allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung. Gegenbestätigungen unseres Vertragspartners unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit – auch für die Zukunft – widersprochen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, vorsorglich widersprechen wir diesen ausdrücklich.

1.2 Abweichungen von diesen allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich angenommen und bestätigt wurden. Sie gelten jeweils für den konkreten Einzelfall ohne Präjudiz für die Zukunft. Unsere Mitarbeiter sind nicht bevollmächtigt, abweichende mündliche
Individualvereinbarungen mit dem jeweiligen Kunden zu treffen.

1.3 Unsere allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten außerdem auch, wenn bei fortgeführten Geschäftsbeziehungen kein erneuter Hinweis auf die
ausschließliche Wirksamkeit dieser Geschäftsbedingungen erfolgt.

1.4 Das Urheberrecht an von uns zur Verfügung gestellten Mustern, Konstruktionszeichnungen, Schemata, Anschlussplänen und ähnlichen Informationen
körperlicher und unkörperlicher Art – auch in elektronischer Form – verbleibt bei uns und darf Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Veröffentlichung und
Vervielfältigung, auch teilweise, ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung gestattet.

1.5 Sämtliche Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- oder Maßangaben bzw. sonstige Angaben oder technische Daten des Lieferers kennzeichnen lediglich den Vertragsgegenstand und sind keine Zusicherungen im Rechtssinne. Eigenschaftszusicherungen gelten nur mit entsprechender schriftlicher Bestätigung.

2. Angebot und Vertragsschluss

2.1 Unsere Angebote sind bezüglich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit freibleibend und unverbindlich.

2.2 Maßgeblich für das Zustandekommen des Vertragsabschlusses ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung. Bei sofortiger Ausführung des Auftrags gelten die
Warenrechnung bzw. der Lieferschein als Auftragsbestätigung. Hat der Kunde Einwendungen gegen den Inhalt der Auftragsbestätigung, so muss er dieser
unverzüglich widersprechen. Ansonsten kommt der Vertrag nach Maßgabe der Auftragsbestätigung zustande.

3. Preise

3.1 Es werden die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise von SCHNEIDER berechnet.

3.2 Die Preise gelten ab Werk bzw. Lager zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie zuzüglich der Kosten für Fracht, Steuern, Zoll, Verpackung.

3.3 Skonti werden nicht gewährt, wenn der Kunde mit der Bezahlung früherer Rechnungen im Rückstand ist.

3.4 Preisänderungen sind auch bei Festpreisen zulässig, wenn die vereinbarte Lieferfrist aus Gründen, die nicht von SCHNEIDER zu vertreten sind, geändert wird.

3.5 Alle nicht vereinbarten Kosten bzw. öffentlichen Abgaben sind grundsätzlich vom Kunden zu tragen.

3.6 Die Kosten und die Entsorgung der Verpackung gehen in voller Höhe zu Lasten des Kunden, ebenso die Fracht für Rücksendung des Verpackungsmaterials.

3.7 Bei einem Kaufpreis in anderer Währung als Euro (EUR) trägt der Kunde das Risiko einer Verschlechterung des Umtauschverhältnisses der Währung gegenüber dem Euro (EUR) für den Zeitraum ab Vertragsschluss bis Eingang des Betrages bei SCHNEIDER.

4. Zahlung

4.1 Unsere Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum netto ohne jeden Abzug zu zahlen. Abweichungen hiervon sind nur nach schriftlicher
Bestätigung gültig.

4.2 Zahlungen gelten bei uns erst dann als eingegangen, wenn wir über sie verfügen können.

4.3 Zurückbehaltung seitens des Kunden ist ausgeschlossen. Der Kunde kann mit einer Gegenforderung dann und nur dann aufrechnen, wenn sie unbestritten und rechtskräftig festgestellt ist. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist dem Kunden nur insoweit möglich, als sein Gegenanspruch auf demselben
Vertragsverhältnis beruht.

4.4 Der Kunde gerät in Verzug bei Mahnung nach Fälligkeit, spätestens aber 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen
Zahlungsaufforderung durch SCHNEIDER. Im Falle des Zahlungsverzuges hat der Kunde, vorbehaltlich der Geltendmachung weiteren Schadens durch uns,
Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank an uns zu entrichten. Ferner kann SCHNEIDER dem Kunden die Weiterveräußerung und den Einbau gelieferter Waren untersagen und deren Rückgabe oder die Übertragung des mittelbaren Besitzes an der gelieferten Ware auf Kosten des Kunden verlangen.

4.5 Geht fristgerecht keine Zahlung bei uns ein, machen wir mit der Nichtbelieferung von unserem gesetzlichen Zurückhaltungsrecht Gebrauch und erklären damit, die Erfüllung des Vertrages auszusetzen. Werden nach dem Vertragsabschluss Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden herabmindern, behalten wir uns vor, vom Vertrag zurückzutreten, unabhängig von Fälligkeiten, die sofortige Bezahlung oder die Herausgabe der bereits gelieferten Ware verlangen. In diesem Fall ist SCHNEIDER berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen.

4.6 Die Hereingabe von Schecks und Wechseln bedarf der Zustimmung von SCHNEIDER und gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Bei Hereinnahme von Wechseln gehen die bankmäßigen Diskont- und Wechselspesen zu Lasten des Kunden.

5. Lieferung und Versand

5.1 Die Lieferzeit beginnt mit dem Zugang der Auftragsbestätigung und wenn alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien geklärt sind. Die Einhaltung der Lieferfristen setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden, insbesondere den rechtzeitigen Eingang der vom Kunden zu
beschaffenden Unterlagen und Genehmigungen, einschließlich der Genehmigung der Bauzeichnungen sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen voraus. Lieferfristen und -termine beziehen sich auf den Zeitpunkt der Fertigstellung. Sie gelten mit Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten. Bei nachträglicher Auftragsänderung durch den Kunden ist SCHNEIDER berechtigt, die Lieferzeit zu verlängern.

5.2 Der Kunde hat die von ihm beizustellenden Teile frei unserem Werk und unbelastet von Rechten Dritter zu liefern. Für ihre Beschaffenheit und Eignung haftet allein der Kunde unter Ausschluss jeglicher Prüfung durch SCHNEIDER.

5.3 Wir behalten uns das Recht zur Änderung von Konstruktion, Form und technischer Ausstattung vor, soweit nicht die vertraglich vereinbarte Funktionstauglichkeit beeinträchtigt wird.

5.4 Soweit nicht durch einen Einzelvertrag etwas anderes vereinbart ist, schulden wir einen Liefergegenstand, der den gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland entspricht. Wir behalten uns insoweit vor, ohne Rücksprache mit unserem Vertragspartner, die veränderten gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Auflagen durch Änderungen des Liefergegenstandes Rechnung zu tragen. Bei der Erfüllung von Exportaufträgen übernehmen wir keine Gewähr für eine behördliche Abnahme des Liefergegenstandes im Ausland. Dies gilt insbesondere, sofern öffentlich-rechtliche Vorschriften nach Abschluss des Vertrages geändert werden. Soweit Änderungen im Einzelfall vereinbart werden, erfolgen diese auf Kosten und Risiko des Kunden.

5.5 Im Übrigen wird über die Kosten einer Änderung des Liefergegenstandes einvernehmlich durch schriftliche Vereinbarung entschieden.

5.6 Die Aushändigung von Plänen und Daten an unsere Vertragspartner stellt keine Übertragung bzw. Lizenzierung von Urheberrechten dar. Pläne und Zeichnungen verbleiben in unserem Eigentum – sie sind geheim zu halten und auf Verlangen an uns zurückzusenden.

5.7 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt und von durch uns unverschuldeten Ereignissen, die die Lieferung wesentlich erschweren
oder unmöglich machen, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt (z.B. Krieg, Aufruhr, Naturkatastrophen) stehen Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen sowie sonstige Umstände gleich, die von SCHNEIDER nicht zu vertreten sind, und zwar unabhängig davon, ob sie bei SCHNEIDER, bei den Vorlieferanten oder einem Unterlieferanten eintreten.

5.8 Alle verbindlichen Lieferzusagen, insbesondere Zeitangaben, stehen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Belieferung mit Rohstoffen und Fremdmaterial durch
Dritte.

5.9 Wenn Lieferverzögerungen länger als 6 Monate dauern, ist unser Kunde nach Ablauf einer von ihm schriftlich gesetzten, angemessenen Nachfrist berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nicht, wenn er die Lieferverzögerung zu vertreten hat.

5.10 Mit dem Rücktritt verzichtet unser Kunde auf Schadensersatzansprüche wegen Lieferverzögerungen.

5.11 Wir sind zu Teillieferungen und entsprechenden Teilrechnungen befugt.

5.12 Werden der Versand bzw. die Abnahme des Liefergegenstandes aus Gründen verzögert, die der Kunde zu vertreten hat, so werden ihm, beginnend einen
Monat nach Meldung der Versand- bzw. Abnahmebereitschaft, die durch die Verzögerung entstandenen Kosten berechnet.

5.13 Storniert der Kunde eine bereits durch SCHNEIDER bestätigte Bestellung, können wir 10 % des Auftragswertes für die durch die Bearbeitung entstandenen
Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Neben den Stornierungskosten hat SCHNEIDER Anspruch auf eine Vergütung für die speziell für den Kunden
angefertigte Ausrüstung des Liefergegenstandes, die dem Kunden in diesem Fall auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird.

5.14 Im Falle eines Lieferverzugs kann der Kunden nach fruchtlos abgelaufener angemessener Frist vom Vertrag zurücktreten. Im Falle der Unmöglichkeit der
Leistung steht dem Kunden dieses Recht auch ohne Fristsetzung zu. Der Kunde kann statt des Rücktritts Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, sofern der Verzug von SCHNEIDER oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Bei Fahrlässigkeit beschränkt sich der
Schadensersatzanspruch für den vom Kunden nachzuweisenden, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schaden, maximal aber auf 0,5 % für jede volle Woche der Verspätung, höchstens jedoch auf 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen.

5.15 Im Falle des Annahmeverzugs hat der Kunde Schadensersatz in Höhe von 30 % des Auftragswertes zu zahlen. Dem Kunde steht der Nachweis offen, dass ein geringerer Schaden angefallen ist. Uns ist der Nachweis eines höheren Schadens gestattet.

6. Gefahrübergang

6.1 Sofern nicht anders vereinbart, bestimmt SCHNEIDER Versandmittel und -weg sowie Spediteur und Frachtführer unter Ausschluss jeder Haftung. Auf Wunsch kann die Ware für Gefahren aus Bruch, Feuer, Diebstahl und Transportschäden gegen Berechnung zusätzlicher Kosten versichert werden.

6.2 SCHNEIDER ist berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Kunden gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern, sofern nicht der Kunde selbst die Versicherung nachweislich abgeschlossen hat.

6.3 Die Gefahr geht auf den Kunden über, wenn der Liefergegenstand das Werk des Lieferers verlassen hat, auch wenn Teillieferungen erfolgen. Dies gilt auch bei frachtfreier Lieferung.

6.4 An die Bedingungen der für den Versand in Anspruch genommenen Verfrachtungs- und Versicherungsunternehmen ist der Kunde gebunden. Auch bei Abschluss der Transportversicherung durch SCHNEIDER bleibt die Gefahr beim Kunden.

6.5 Bei Transportschäden hat der Kunde vor Annahme der Lieferung unverzüglich eine Tatbestandsaufnahme bei den zuständigen Stellen zu veranlassen und
SCHNEIDER unverzüglich zu benachrichtigen.

6.6 Bei Vorliegen von Mängeln an dem Vertragsgegenstand ist dieser gleichwohl vom Kunden entgegenzunehmen, unbeschadet der dem Kunden zustehenden
Rechte.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Bis zur Erfüllung sämtlicher Zahlungen aus dem Liefervertrag behält sich SCHNEIDER das Eigentum an dem Liefergegenstand vor.

7.2 Bei Zahlungsverzug oder sonstigem vertragswidrigem Verhalten des Kunden, ist SCHNEIDER berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. Die Rücknahme
beinhaltet den Rücktritt vom Vertrag.

7.3 Wird die Kaufsache mit anderen, SCHNEIDER nicht gehörenden Sachen oder Gegenständen, untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Rechnungsendbetrag zuzüglich Mehrwertsteuer) zu den anderen Gegenständen zum Zeitpunkt der
Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilig
Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.

7.4 Alle Forderungen aus dem Verkauf und der Lieferung von Waren an denen SCHNEIDER Eigentumsrechte zustehen, tritt der Kunde schon jetzt im Umfang des Eigentumsanteils von SCHNEIDER an den verkauften und gelieferten Waren, zur Sicherung an SCHNEIDER ab. Der Kunde tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. Die Abtretung erfolgt bereits im Voraus. Wir nehmen die vorgenannten Abtretungen an.

7.5 Der Kunde hat SCHNEIDER jede Beeinträchtigung ihrer Rechte an der in ihrem Eigentum stehenden Ware, insbesondere Pfändungen und sonstige
Beschlagnahmungen, unverzüglich mitzuteilen. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen gegenüber SCHNEIDER nicht in vollem Umfang nach, muss er auf
Verlangen die Ware an SCHNEIDER herausgeben, ohne dass SCHNEIDER vom Vertrag zurücktritt.

7.6 Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden berechtigt SCHNEIDER vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige
Rückgabe des Kaufgegenstandes zu verlangen.

7.7 Übersteigt der Wert der Sicherheiten den Wert unserer Forderungen gegen den Kunden um mehr als 20 %, so haben wir auf Verlangen des Kunden und nach unserer Wahl die uns zustehende Sicherheiten in entsprechendem Umfang freizugeben.

7.8 Die bei Reparatur- und Serviceleistungen ausgetauschte Teile gehen in das Eigentum von SCHNEIDER über. Abweichende Vereinbarungen hierzu müssen im Vorfeld schriftlich zwischen den Parteien vereinbart werden.

8. Mängelansprüche

8.1 In der Leistungsbeschreibung angegebene Daten über die Leistungsfähigkeit des Vertragsgegenstandes sind ungefähre Angaben mit beschreibendem Charakter. Sie stellen keine Zusicherung einer Eigenschaft im Sinne von § 434 BGB dar, sofern sie nicht ausdrücklich als „Zusicherung einer Eigenschaft“ bezeichnet und schriftlich bestätigt sind.

8.2 SCHNEIDER übernimmt keine Gewährleistung für die Lieferungen und Leistungen von Vorlieferanten, wenn diese auf Veranlassung des Kunden mit der
Durchführung von Aufträgen beauftragt werden. In diesen Fällen stehen dem Kunden Gewährleistungsansprüche unmittelbar gegen die vorstehend Genannten zu. SCHNEIDER wird deshalb Gewährleistungsansprüche an den Kunden abtreten.

8.3 Unbeschadet der gesetzlichen Verjährung entfällt ein Gewährleistungsanspruch, wenn der Kunde seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nicht
nachkommt. Erkennbare Mängel müssen unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich angezeigt werden. Verdeckte Mängel
müssen spätestens 10 Tage nach Entdeckung angezeigt werden, wobei für die Rechtzeitigkeit der Eingang der Mängelrüge bei uns maßgeblich ist. Die mangelhafte Ware ist uns auf Verlangen zu übersenden.

8.4 Soweit ein von SCHNEIDER zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, hat der Kunde uns zur Geltendmachung seiner Rechte eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. SCHNEIDER behält sich bei Vorliegen eines Mangels die Wahl der Art der Nacherfüllung vor. Im Falle einer Mängelrüge hat SCHNEIDER das Recht, nach unserer Wahl das schadhafte Teil bzw. Gerät uns zur Reparatur und anschließenden Rücksendung zuschicken zu lassen, das schadhafte Teil am jeweiligen Standort zu reparieren oder eine Ersatzlieferung vorzunehmen. Schlägt die Ersatzlieferung oder Nachbesserung fehl, kann der Kunde nach Ablauf einer schriftlich zu setzenden, angemessenen Nachfrist wahlweise Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Hat der Kunde die von uns gelieferte Ware mit anderen Gegenständen verbunden, so haften wir nicht für die Kosten des Ein- und Ausbaus der mangelhaften Ware oder des Einbaus der nachgelieferten Ersatzware.

8.5 Die Gewährleistung ist ausgeschlossen bei ungeeigneter und unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter Montage oder Wartung, unsachgemäßer
Inbetriebsetzung des Liefergegenstandes durch den Kunden oder Dritte. Des Weiteren ist die Gewährleistung bei natürlicher Abnutzung, übermäßiger
Beanspruchung, ungeeignetem Betriebsmittel, Produkteinsatz in Bereichen, die nicht in den Daten- und Montageblättern spezifiziert sind, unsachgemäßer Lagerung (außerhalb 10 – 50 Grad Celsius und/oder 40 – 70 % relativer Luftfeuchte), Austauschwerkzeugen oder sonstigen schadensverursachenden Einflüssen, die nicht auf Verschulden durch SCHNEIDER zurückzuführen sind sowie bei Einsatz der Produkte unter speziellen Bedingungen, insbesondere unter dauerndem Einfluss von Chemikalien, Gasen, Dampf, Seewasser, Flüssigkeiten, elektrischen oder elektrochemischen Umfeldern, Überlastung, Verwendung falscher Zubehör- oder Austauschteile, -Stoffe, Verkoppelung mit fremden Bauteilen oder Systemen usw. oder außerhalb der zulässigen Betriebsparameter oder Anwendungsbedingungen ausgeschlossen.

8.6 Für die Einhaltung von Wartungs- und Bestätigungsintervallen ist der Kunde verantwortlich. Schadensersatzansprüche aus Delikt sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Das gilt auch für unsere Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen.

9. Haftung

9.1 Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftungsbeschränkung erstreckt sich auch auf die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter, Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

9.2 Die Haftung von SCHNEIDER ist in jedem Fall auf das positive Leistungsinteresse (Warenwert des Auftrages) des Kunden begrenzt. Ansprüche auf Ersatz
unmittelbarer oder mittelbarer Schäden und Folgeschäden sind stets ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der diesbezügliche Nachweis
obliegt dem Kunden.

9.3 Für Fremderzeugnisse oder Mängel, die auf solche zurückzuführen sind, ist unsere Haftung entsprechend beschränkt. Insoweit sind wir zudem berechtigt, zur Befreiung der uns daraus treffenden Verpflichtungen, unsere Ansprüche gegen den Lieferanten an den Kunden abzutreten. Ansprüche aus Gewährleistung und Produkthaftung darf der Kunde nicht abtreten. Eine solche Abtretung wäre uns gegenüber unwirksam.

9.4 Für elektrische oder pneumatische Antriebe und Steuerungen gelten ausschließlich die Richtlinien VDE und VDMA. Wartungs- und Bestätigungsintervalle sind einzuhalten. Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind (z.B. Personen-, Sach- und Vermögensschäden aller Art, direkte oder indirekte Folgen, entgangenen Gewinn, Produktionsausschuss, Produktionsausfall, Betriebsstillstandkosten) sind wir von Haftung frei, es sei denn, es liegt eine schuldhafte Verletzung vor und SCHNEIDER oder ihre Organe wird Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder Arglist zur Last gelegt.

9.5 Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder Obliegenheiten haften wir auch bei grober Fahrlässigkeit von nicht leitenden Angestellten sowie bei leichter Fahrlässigkeit nur auf Ersatz des vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schadens. Der Schadenersatz ist in allen Fällen begrenzt auf die jeweilige Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung. Die jeweilige Deckungssumme wird im Rahmen der Vertragsverhandlungen bekanntgegeben. Das Vorstehende gilt auch bei einer Haftung wegen Mängeln des Liefergegenstandes, soweit eine Haftung nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen infrage kommt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

9.6 Bei Einbindung der SCHNEIDER-Komponenten in bauseitige Anlagen, ist die Kompatibilität vom Anlagenbauer herzustellen. Kompatibilitätsprobleme fallen nicht in den Einflussbereich von SCHNEIDER.

9.7 Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.

10. Softwarenutzung

10.1 Die von SCHNEIDER zur Verfügung gestellte Software unterliegt unserem Urheberrecht. Dem Kunden wird lediglich ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht zu der nach dem Vertragszweck bestimmungsgemäßen Verwendung eingeräumt. Eine Nutzung auf mehr als einem System ist untersagt. Übersetzung, Vervielfältigung, Überarbeitung oder Umwandlung vom Objektcode in den Quellcode ist ohne schriftliche Einwilligung bei Strafe verboten. Alle Rechte bleiben bei SCHNEIDER. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.

11. Verjährung

Alle Ansprüche des Kunden – aus welchen Rechtsgründen auch immer – verjähren nach der allgemeinen Verjährungsfrist gemäß §§ 199, 195 BGB von 36 Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, es sei denn, es handelt sich bei dem Liefergegenstand um eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat. In diesem Falle gilt die gesetzliche Frist ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Erfüllungsort ist für beide Teile Frankfurt am Main.

12.2 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen (UN-Kaufrecht), auch wenn der Kunde seinen Firmensitz im Ausland hat.

Stand: 01.11.2019

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